Tag-Archiv: Käufer

Büroimmobilie in Neu-Isenburg

Büroimmobilie in Neu-Isenburg – Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508, „publity“) hat als Asset Manager eine rd. 7.500 Quadratmeter große Büroimmobilie in Neu-Isenburg bei Frankfurt am Main erfolgreich veräußert. Über den Kaufpreis sowie den Käufer des Objekts wurde Stillschweigen vereinbart.

Büroimmobilie in Neu-Isenburg
Büroimmobilie in Neu-Isenburg

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Es können viele Fehler beim Immobilienverkauf ohne Makler auftreten

Immer mehr Besitzer einer Immobilie befassen sich mit einem Immobilienverkauf und diese über eigene Hand zu verkaufen. Oft spielt der Hintergedanke, die Kosten eines Maklers zu sparen und sie so zügiger zu verkaufen, eine große Rolle. „Allerdings sollte man dabei sehr vorsichtig sein und mit Bedacht vorgehen, denn ohne entsprechendes Fachwissen kann so vieles aus dem Ruder laufen,“ rät Thomas Olek, Geschäftsführer der publity AG, zur Vorsicht. Die publity AG stellt  Ihnen einige Fehler beim Immobilienverkauf ohne Makler vor, die Sie am besten aus dem Weg gehen sollten. Schlechte Vorbereitung vor dem Immobilienverkauf Eben eine Anzeige auf irgendeine Website im Internet stellen und mal sehen was passiert. Mit diesem Verfahren werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Käufer finden oder Ihre Immobilie deutlich billiger verkaufen als sie Wert ist. Deshalb ist es von Vorteil sich einen Plan zu überlegen und zwar bevor man Verkaufsanzeige hochgeladen hat. Unter anderem sollte man sich…

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Immobilienmakler müssen immer bei der Wahrheit bleiben

Zum Kauf einer Immobilie gehört eine große Portion Vertrauen. Dennoch ist das Vertrauen in Grenzen zu halten, ansonsten kann es dem Käufer schaden. Denn Immobilienmakler seien zwar dazu gezwungen keine erfundenen Daten über die Immobilie zu machen, jedoch sei es ihnen erlaubt, sich dabei auf die erhaltenen Informationen vom Verkäufer zu verlassen, schildert Thomas Olek, Geschäftsführer und Unternehmensgründer der publity AG, die Rechtslage. Immobilienmakler dürfen keine falschen Vorstellungen vermitteln Es steht nicht zur Debatte: Makler wollen zum Verkauf stehende Immobilien immer möglichst gut dastehen lassen. Dabei ist es ihnen jedoch nicht erlaubt ihren Käufern falschen Vorstellungen zu machen, entschied das Oberlandgerichts Brandenburg. Die für den Kauf entscheidenden Information müssen richtig sein, erklärt die publity AG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Fehlen dem Immobilienmakler wichtige Details oder ist die Richtigkeit gegebener Auskünfte nicht bestätigt, muss der Makler dies Preis geben. Käufer fordert Schadenersatz wegen falschen Versprechungen In dem…

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