Einbruch am Immobilienmarkt? – Teil 1
Immobilienbau und Zinssätze werden immer kostspieliger. Was die Inflation auf dem Immobilienmarkt und die Zinserhöhungen für Investoren und Bauunternehmer, aber auch für Eigentümer und Mieter für Folgen haben.
Alter Mietspiegel kein Grund zur Mieterhöhung
Um eine begründete Mieterhöhung durchzusetzen reicht ein 20 Jahre alter Mietspiegel nicht aus, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Begründet wurde das Urteil mit dem Umstand, dass Mieter nicht ablesen können, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht. Somit sind Mieterhöhungen automatisch unwirksam. Thomas Olek von der Publity AG:„Mieterhöhungen sollten nicht nur gewinn-orientiert, sondern auch für die Mieter nachvollziehbar und rechtlich begründet sein“. Zur Rechtsprechung kam es, nachdem dem sich eine Magdeburgerin Anfang 2017 durch die Instanzen geklagt und nun letztendlich Recht bekommen hatte. Der Mietspiegel der Stadt Magdeburg aus dem Jahr 1998 war keine ausreichende Begründung um die Miete der fast 80 Quadratmeter Wohnung um 60 Euro auf 360 Euro anzuheben. Auch wenn prinzipiell die Miete an die in der Gegend übliche Vergleichsmiete angepasst werden kann, vorausgesetzt es gab in den vorherigen 15 Monaten keine Mieterhöhung, so muss diese Maßnahme den Mietern nachvollziehbar erklärt werden. Das Gesetz empfiehlt…