publity AG – Thomas Olek: Fragwürdige Klauseln bei Maklerverträgen
Thomas Olek – publity AG klärt auf: Achten Sie beim Immobilienverkauf auch auf fragwürdige Klauseln bei Maklerverträgen, diese können mitunter sehr teuer werden. Thomas Olek, sie wollen ihre Immobilie verkaufen, dazu beauftragen sie meistens einen Immobilienmakler, und schließen mit diesem einen Vertrag ab. Wie alle Verträge, enthalten auch diese Verträge Klauseln, die z.B. den Vertrag auch automatisch verlängern. Häufig sind diese Maklerverträge zwar befristet, aber häufig mit der Verlängerungsklausel.
Immobilienmakler müssen bei der Wahrheit bleiben
Zum Kauf einer Immobilie gehört eine große Portion Vertrauen. Dennoch ist das Vertrauen in Grenzen zu halten, ansonsten kann es dem Käufer schaden. Denn Immobilienmakler seien zwar dazu gezwungen keine erfundenen Daten über die Immobilie zu machen, jedoch sei es ihnen erlaubt, sich dabei auf die erhaltenen Informationen vom Verkäufer zu verlassen, schildert Thomas Olek, Geschäftsführer und Unternehmensgründer der publity AG, die Rechtslage. Immobilienmakler dürfen keine falschen Vorstellungen vermitteln Es steht nicht zur Debatte: Makler wollen zum Verkauf stehende Immobilien immer möglichst gut dastehen lassen. Dabei ist es ihnen jedoch nicht erlaubt ihren Käufern falschen Vorstellungen zu machen, entschied das Oberlandgerichts Brandenburg. Die für den Kauf entscheidenden Information müssen richtig sein, erklärt die publity AG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Fehlen dem Immobilienmakler wichtige Details oder ist die Richtigkeit gegebener Auskünfte nicht bestätigt, muss der Makler dies Preis geben. Käufer fordert Schadenersatz wegen falschen Versprechungen In dem…