Die publity AG hat ein aus zwei Gebäuden bestehenden Bürokomplex mit einer vermietbaren Fläche von ca. 15.500 Quadratmeter im rheinischen Krefeld erworben. Beide Objekte sind langfristig bis mindestens 2029 an die Air Liquide Deutschland GmbH vollvermietet. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Bürozentrum in Krefeld
Die im Jahr 1993 errichteten Gebäude sind durch mehrfache Modernisierungsmaßnahmen in einem sehr guten Zustand. Der Standort im frequenzstarken Fütingsweg schließt unmittelbar an einen großzügigen und modernen Gewerbepark an, in dem namhafte Unternehmen angesiedelt sind.
Krefeld liegt im nördlichen Rheinland und ist verkehrstechnisch optimal an das Ruhrgebiet sowie das südliche Rheinland mit den Metropolen Düsseldorf und Köln angeschlossen. Die 225.000 Einwohner große Stadt verfügt über gute Wirtschaftskennziffern und konnte zuletzt durch die anziehenden Mieten und Preise in Düsseldorf deutlich profitieren.
Die Kanzlei CMS Hasche Sigle hat mit einem Team um Lead Partner Frank Schneider die umfassende rechtliche Beratung bei der Transaktion, darunter die Projektsteuerung und die Legal Due Diligence, übernommen. Die albrings + müller ag war verantwortlich für die technische Projektorganisation und die Erstellung der technischen Due Diligence.
„Mit dem Erwerb dieser Immobilie, als 604. Objekt im Asset Management-Portfolio von publity, setzen wir unsere Manage-to-Core Strategie weiter erfolgreich um. Der Standort Krefeld ist dabei für uns sehr attraktiv und wird unter anderem durch die wirtschaftsstarken Städte in der Umgebung auch mittelfristig weiter profitieren“, so Thomas Olek, Vorstandsvorsitzender der publity AG.
Quelle: Publity, 29.05.2018
publity informiert über Ergebnis der Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020
Die publity AG informiert über das Ergebnis der Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020.
In der Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Mittwoch, den 30. Mai 2018, 0:00 (MESZ), bis Freitag, den 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), haben die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, die von der publity vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH (München) zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gemäß § 18 Abs. 5 der Anleihebedingungen der Wandelanleihe zu bestellen. Die Kernaufgabe des gemeinsamen Vertreters besteht gemäß dem Beschluss darin, mit der publity ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet. Ein solches etwaiges Konzept würde dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung der Anleihegläubiger gestellt werden.
Die publity hatte für die Abstimmung ohne Versammlung ursprünglich vorgeschlagen, einen Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Wandelanleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass bei einigen Anleihegläubigern, die einen erheblichen Anteil der Schuldverschreibungen halten, noch weiterer Erörterungs-, Klärungs- und ggf. Anpassungsbedarf hinsichtlich des von der publity vorgeschlagenen Konzepts besteht.
Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, hat die publity am 29. Mai 2018 ihren Beschlussvorschlag dahingehend geändert, zunächst nur den gemeinsamen Vertreter zu bestellen, um mit diesem im Anschluss ein von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger mitgetragenes Konzept zu entwickeln.
Die publity begrüßt, dass dieser Vorschlag die Zustimmung der Anleihegläubiger gefunden hat und ist zuversichtlich, dass die Verhandlungen über ein tragfähiges Konzept zur Anleiherestrukturierung Erfolg haben werden.
Quelle: Publity, 06.06.2018
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