publity AG Emission Blockchain-basierter Token geplant – Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508, „publity“) plant die Emission Blockchain-basierter “PREOS-Token” („Token“). Einen entsprechenden Beschluss hat der Vorstand von publity am heutigen Tage gefasst.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
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publity AG Emission Blockchain-basierter Token geplant
Die Token sollen Rechte aus Aktien an der PREOS Real Estate AG (m:access, ISIN DE000A2LQ850, „PREOS-Aktien“) digital verbriefen und zudem in PREOS-Aktien umgetauscht werden können. Es ist beabsichtigt, bis zum dritten Quartal 2021 PREOS-Aktien im Volumen von bis zu 1 Mrd. Euro im Wege der Tokenisierung digital zu verbriefen. Eine erste Tranche in Höhe von 500 Mio. Euro soll noch im vierten Quartal 2020 tokenisiert werden. Die dafür notwendigen PREOS-Aktien sollen aus dem Bestand von publity bereitgestellt werden. Wirtschaftlich betrachtet ähnelt die in einem weiteren Schritt geplante Veräußerung der Token damit einer Umplatzierung eines Teils der von publity gehaltenen PREOS-Aktien.
publity AG Emission Blockchain-basierter Token gesondertes Emissionsvehikel
Thomas Olek: Die Emission der Token, für die voraussichtlich ein gesondertes Emissionsvehikel genutzt wird, soll im Wege eines öffentlichen Angebots auf Basis eines Wertpapierprospekts erfolgen. Ein entsprechendes Billigungsverfahren soll noch am heutigen Tage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeleitet werden. Zusätzlich sollen die Token ausgewählten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung in und anderen ausgewählten Jurisdiktionen zum Kauf angeboten werden.
In diesem Zusammenhang plant publity in Kürze den Abschluss einer Partnerschaft mit einem regulierten Institut, welches die Emission als Infrastrukturpartner begleiten soll.
Die Zustimmung des Aufsichtsrats von publity zur Durchführung der Emission steht noch aus.
Der für das öffentliche Angebot maßgebliche Wertpapierprospekt wird nach dessen Billigung durch die BaFin auf der Website der (noch festzulegenden) Emittentin der Token abrufbar sein, voraussichtlich im vierten Quartal 2020. In diesem Zusammenhang sind die nachstehenden Hinweise zu beachten.
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Quelle: Pressemeldung publity AG
Die Bestimmung der konkreten Rechte und Utilities des Tokens hat unmittelbaren Einfluss auf die rechtliche Einordnung (Legal Token Design). Entscheidend ist hierbei nicht seine Bezeichnung, sondern die Frage, welche konkreten Rechte und Pflichten der Token seinem Inhaber tatsächlich gewährt. Als Faustformel gilt hier, dass ein Token umso wahrscheinlicher den aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterfällt, je mehr Rechte er seinem Inhaber über eine bloße netzwerkinterne Funktionalität („plain vanilla“) hinaus gewährt. Oder umgekehrt formuliert: „je weniger Rechte, desto weniger rechtliche Regulierung“. Es ist daher unerlässlich, das Token Design mithilfe der in der folgenden Abbildung dargestellten Kriterien sorgfältig zu hinterfragen
Ich möchte hier mal den Hinweis der BaFin einbringen. Zweites Hinweisschreiben zu Prospekt-und Erlaubnispflichten im Zusammenhang mit der Ausgabe sogenannter Krypto-Token. Alles unter dem Link, viel Stoff zum lesen.
Was ist ein Blockchain Token?
Token ist das englische Wort für Wertmarke. Eine einheitliche Definition für den Blockchain Token existiert derzeit nicht. Er steht jedoch grundsätzlich als Tauschmittel für ein Gut. Man kann Blockchain Token in verschiedene Arten unterscheiden. Am häufigsten genannt werden Payment Token, Utility Token, Security Token und Equity Token, die alle auf einer Blockchain, wie zum Beispiel Ethereum, basieren.