Frankfurt – Abstimmung gefordert: Mit Corporate News vom 28. Januar 2019 hat die publity AG bekannt gemacht, Optionen zur Aufnahme einer Finanzierung an den Fremdkapitalmärkten (Debt Capital Market) für die mögliche Begebung einer neuen Anleihe zu prüfen.
Prüfungen dauern noch an
Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Finanzierung ist aber jedenfalls, dass eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe der publity AG 2015/2020 enthaltene Negativverpflichtung, wonach die publity AG keine derartigen Finanzverbindlichkeiten in einem Betrag von mehr als EUR 5.000.000,00 eingehen darf, aufgehoben wird. Diese Prüfungen dauern noch an.
Abstimmung der Anleihegläubige
Vor diesem Hintergrund hat die publity AG am heutigen Tage zu einer Abstimmung der Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 aufgefordert, um die Anleihebedingungen entsprechend zu ändern. Den Anleihegläubigern soll im Gegenzug das Recht eingeräumt werden, von der Emittentin eine vorzeitige Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sollte die Emittentin eine neue Finanzverbindlichkeit von mehr als EUR 5 Mio. eingehen.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe ist am heutigen Tage im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Quelle: Publity
publity AG plant „Market Sounding“ zur Fremdfinanzierung
Frankfurt –Die publity AG prüft Optionen zur Aufnahme einer Finanzierung an den Fremdkapitalmärkten (Debt Capital Markets) für die mögliche Begebung einer neuen Anleihe.
Fremdfinanzierung
Hierzu plant der Vorstand, bei ausgewählten potenziellen Investoren ein erstes Meinungsbild zur Aufnahmebereitschaft des Marktes und der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen Finanzierung einzuholen. „Der Emissionserlös könnte dem geplanten weiteren Wachstum und einer möglichen Refinanzierung der Gesellschaft dienen und somit die publity AG am Markt weiter stärken“, so Thomas Olek, Vorstandsvorsitzender der publity AG.
Im Rahmen des eigentlichen Market Sounding hat der Sondierende insbesondere zu beachten, dass die offenzulegen-den Informationen allen angesprochenen Investoren gegenüber gleichermaßen zugänglich gemacht werden müssen. Der Sondierende hat sorgfältig zu dokumentieren, an wen und wann er die Informationen übermittelt hat. Auch im Nachgang einer erfolgten Marktsondierung treffen den Sondierenden weitere Pflichten.
* Auszug: Dr. Sickinger
Quelle: Publity
1 Kommentar