Obwohl es lange dauerte, hat der Bundesrat der Erneuerung des Grundsteuer – Gesetzes zugestimmt. Die Länderkammer entschied sich mehrheitlich für die Erneuerung. Somit sicherten sich die Kommunen für das Jahr 2020 die Immobilien Grundsteuer, welche jedes Jahr bis zu 14 Milliarden Euro Ertrag bringt.
Nachdem die FDP und die Grünen im Oktober zugesagt hatten ging die Reform im Bundestag durch. Um die Mehrheit zu erlangen, musste die große Koalition der Grundgesetzesänderung zustimmen, da das Zwei-Drittel Prinzip gilt. Parteifunktionäre auf Bundesebene waren bei der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt, weshalb es sich bei der Abstimmung nur um eine formale Angelegenheit handelte.
Grundsteuer – alte Messwerte sind ein Problem
Auf Grund von alten Messwerten wurde die Neuvermessung bis Ende dieses Jahres vom Bundesverfassungsgericht eingefordert. Nach dem der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Steuer nach Bodenwert und Miete zu berechnen vorschlug, wurde es angenommen.
„Für die Realisierung des Vorschlags, müssen 36 Millionen Grundstücke und Häuser neu bewertet werden“, merkte Thomas Olek, Immobilienexperte, an. „Außerdem führten die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu einer Simplifizierung im Vergleich mit dem alten Gesetzentwurf“, fügte Thomas Olek, Vorsitzender der Publity AG, hinzu.
Bayerns Bundesratsminister setzte sich wieder dafür ein, sodass es bei der Erneuerung nicht mehr zu Belastungen für die Mieter und Vermieter kommen soll. Durch die Öffnungsklausel die von Bayern erteilt wurde, wird es den Länderparlamenten erstmals erlaubt eine perfekt abgestimmtes Steuergesetz festzulegen, um alle Bedürfnisse zu beachten und zu implementieren. So eine Meinung wurde in der Deutschen Presse Agentur vertreten.
Im Normalfall wurde die Grundsteuer von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, leider passiert es aber oft, dass die Steuer auf Mieter fällt. Mit der Erneuerung der Messwerte, befürchtet man, dass die Steuerlast für viele wachsen wird.
Insgesamt sollte aber die Grundsteuer gleich verteilt bleiben. Mit der Zustimmung dieses Gesetzes wurde wieder ältere Messwerte aktualisiert und dadurch wieder Ordnung in und Fairness in das Grundsteuergesetz gebracht. Jetzt müssen die Werte nur für die Zukunft immer aktuell bleiben.
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